WICHTIGE NACHRICHT DES BÜRGERMEISTERS FÜR RÖSRATH :

Jetzt auch Stadtverwaltung geschlossen

Corona-Lage: Nach Schulen und Kindertagesstätten jetzt auch Stadtverwaltung geschlossen.  Erhebliche Einschränkung des öffentlichen Lebens durch Allgemeinverfügung von heute ...

Aufgrund der Corona-Lage bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Rösrath aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit bis 19.04.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Darunter fallen auch das Stadtteilbüro, die Stadtbücherei, das Lehrschwimmbecken und die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Die Dienststellen sind besetzt. Fragen und Anliegen werden telefonisch beantwortet.

Sie erreichen die Zentrale der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 02205 / 802 0 und die Fachbereiche unter den bekannten Rufnummern zu den allgemeinen Öffnungszeiten oder per E-Mail.

In dringenden Pass- und Meldeangelegenheiten sowie zur Beurkundung von Sterbefällen sind in Einzelfällen Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Um die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren und so die dynamische Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Landesregierung NRW am 13.03.2020 entschieden, dass alle Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder ab Montag, 16. März, bis Sonntag, 19. April, geschlossen bleiben.

Für die Kinder, deren Eltern zu den laut Erlass genannten Schlüsselpersonen zählen, werden in allen Einrichtungen Notgruppen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Rösrath.

Aufgrund eines aktuellen Erlasses des Landes NRW untersagt die Stadt Rösrath ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis zum 19. April 2020 alle Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung.

Diese wurde auf der Homepage der Stadt Rösrath veröffentlicht:
https://www.roesrath.de/bekanntmachungen.aspx

Das Verbot umfasst auch Gottesdienste bzw. sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von dem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dazu gehören z.B. Wochenmärkte zur Nahversorgung der Bevölkerung.

Ebenfalls bis zum 19. April sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot betroffen sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.
Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich.

Marcus Mombauer

Bürgermeister


Siehe auch die Webseite der Stadt Rösrath: https://www.roesrath.de/news/6363/corona-lage

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