Forsbach: Planungen mit Augenmaß vorantreiben

Bebauung mit 100 Häusern im Gebiet Kirchweg/Auf’m Heidchen ist aus der Luft gegriffen

„Berichterstattungen führender Lokalzeitungen hatten in jüngster Vergangenheit über eine Bebauung mit mehr als 100 Häusern auf dem Gelände zwischen den Straßen Kirchweg und Auf der Hedwigshöhe spekuliert“, äußert sich CDU-Fraktionsvorsitzender Erhard Füsser über entsprechende Berichte zur Bebauung der Fläche in Forsbach, die in früheren Zeiten auch mal unter dem Titel 'Auf den Steinen' firmierte. „Diese Spekulationen entbehren jeglicher Grundlage, sind drastisch übertrieben und aus der Luft gegriffen.“

Im vergangenen Planungsausschuss vom 11. April 2016 wurde einstimmig das Planungsbüro BAUM aus Hürth mit der Projektentwicklung und insbesondere der Einleitung von Eigentümergesprächen beauftragt, mit dem Ziel, nach erfolgreichen Gesprächen, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Diese erste rechtlich unverbindliche Einleitungsphase wird entgegen Verlautbarungen aus der Presse für die Stadt keine Planungskosten verursachen. Der Projektentwickler wird erst im Erfolgsfall nach Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens anteilig an den Erlösen beteiligt.

„Wichtig ist uns, dass wir ein geordnetes und sorgfältig geplantes Verfahren für eine mögliche Bebauung der Fläche des künftigen Bebauungsplan-Gebiets 'Kirchweg/Auf'm Heidchen einleiten. Eine dichte Bebauung wird es mit den Kooperations-Fraktionen nicht geben. Wir planen eine Bebauung mit Außenmaß, die sich an der angrenzenden Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern orientiert. Alle Fraktionen im Planungsausschuss haben sich in dieser Frage einig gezeigt“, so Füsser weiter. Orientierungsgröße für eine Bebauung wird die ortsübliche durchschnittliche Grundstücksgröße von 500 bis 600 m2 sein. Für die CDU steht in diesem Zusammenhang eine Richtgröße von maximal 50 Häusern fest. Eine Festlegung auf genaue Zahlen ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation.

„Wir wollen allerdings zu Beginn dieses Verfahrens absichtlich keine Vorfestlegungen treffen. Erstens muss in aller Ruhe mit den betroffenen Grundstückseigentümern gesprochen werden. Dann kann das Planungsbüro im zweiten Schritt, wenn die bebaubaren Flächen feststehen, Planentwürfe erstellen. Entsprechend gespannt dürfen wir auf Variantenentwürfe für die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens sein“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.

„Wie die Stadtverwaltung bereits zugesagt hat, werden wir nach Erstellung der ersten Entwürfe eine frühzeitige und vorgezogene Bürgerbeteiligung einleiten. Dazu zählen auch alle Fragen zur Erschließung des Gebietes. Diese Fragen sind für die Anwohner der angrenzenden Straßen wichtig. Darauf werden wir Rücksicht nehmen“, so der CDU-Parteivorsitzende, Uwe Pakendorf.

Bereits in den 80er und 90er Jahren wurde im Rösrather Rat schon einmal über eine Bebauung in dieser Ortslage diskutiert, förmliche Verfahren scheiterten jedoch an den mangelnden Erschließungsmöglichkeiten. Nun deutet sich für einen deutlich reduzierten Bereich eine Lösung dieser Fragestellungen an, die in den ersten Entwürfen konkretisiert werden. Die Fläche wird übrigens seit Jahrzenten als Bauerwartungsland zu Zwecken der Wohnbebauung im Flächennutzungsplan der Stadt Rösrath ausgewiesen.

„Rösrath ist aktuell ein sehr gefragter Wohnort. Das kann man derzeit an den stark steigenden Immobilienpreisen ablesen. Die Nachfrage ist groß und die Flächen innerhalb der Stadt begrenzt. Die Erschließung der Fläche 'Kirchweg/Auf'm Heidchen' ist die richtige Antwort auf eine steigende Nachfrage. Die Alternative wäre eine noch stärker zunehmende Verdichtung der Innenbereiche oder noch stärker steigende Immobilienpreise. Das kann planungspolitisch nicht gewollt sein“, so Pakendorf.

Eckpunkte zur möglichen Bebauung „Kirchweg/Auf'm Heidchen“

  • Planungsbüro BAUM aus Hürth mit Projektentwicklung und Einleitung von Gesprächen mit Grundstückseigentümern beauftragt
  • Bis zur B-Plan-Aufstellung entstehen keine Planungskosten für die Stadt Rösrath
  • Orientierung an der ortsüblichen durchschnittlichen Grundstücksgröße von 500 bis 600 m2
  • Richtgröße von maximal 50 Häusern
  • Orientierung an ausgewiesenen Flächen im Flächennutzungsplan
  • Frühzeitige und vorgezogene Bürgerbeteiligung anhand von Variantenentwürfen nach Abschluss der Gespräche mit Grundstückseigentümern

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